Prostituierte Krankenversicherung

Prostituierte Krankenversicherung - Entscheidung!

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Durch die richtige Entscheidung lässt sich viel Geld sparen.

Allerdings ist aufgrund Ihres Berufs ist die Auswahl an Versicherungsgesellschaften leider eingeschränkt. Verzichten müssen Sie deshalb dennoch nicht auf Ihre Private Krankenversicherung.

Ein Vorteil, den privat Versicherte sehr schnell feststellen: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, da in aller Regel ein höherer Satz abgerechnet werden kann für die erbrachte Leistung, als bei Patienten, die gesetzlich versichert sind.

Angaben zum Versicherungsschutz
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Welcher Versicherungsschutz ist möglich

  • Chefarztbehandlung
  • Mehrbettzimmer, 1-Bettzimmer, 2-Bettzimmer
  • Krankentagegeld
  • Zahntarif mit 100% Erstattung
  • ohne Selbstbeteiligung / mit Selbstbeteiligung


Welche Private Krankenversicherung ist also die Richtige und wo liegen die Unterschiede?

Wichtig! - Prostituierte Krankenversicherung

  • die Wohnsitzanmeldung muss bereits seit 12 Monaten in Deutschland bestehen
  • bei Antragstellung muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung von mind. 12 Monate Gültigkeit vorliegen
  • Bestehende Gewerbeanmeldung
  • Ihre Bereitschaft für einen Gesundheits-Check
  • Ihre Bereitschaft für ein Drogen-Screening (Methadon, Heroin, Kokain)
  • Aidstest nicht älter als 6 Monate

>> Den Überblick behalten

Kosten Durch Ihre ganz persönliche Entscheidung, welches Leistungspaket Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung wünschen, beeinflussen Sie Ihre Beiträge zur Krankenversicherung für Prostituierte.

Vorteile Die private Krankenversicherung bietet Ihnen Leistungen, die deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Ein Vorteil, den privat Versicherte sehr schnell feststellen: die bevorzugte Behandlung beim Arzt.

Wer kann sich versichern Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständige/r oder Freiberufler/in - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Einkommen bestimmte Vorgaben erfüllt.