Wer kann sich versichern
Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständige/r oder Freiberufler/in - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro liegt (Stand 2011).
Wichtig! - Prostituierte Krankenversicherung
- die Wohnsitzanmeldung muss bereits seit 12 Monaten in Deutschland bestehen
- bei Antragstellung muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung von mind. 12 Monate Gültigkeit vorliegen
- Bestehende Gewerbeanmeldung
- Ihre Bereitschaft für einen Gesundheits-Check
- Ihre Bereitschaft für ein Drogen-Screening (Methadon, Heroin, Kokain)
- Aidstest nicht älter als 6 Monate